Blower Door Test (Luftdichtheitsmessung des Gebäude)
Messung nach DIN ISO 9972 und Dichtheitsnachweis nach GEG
Blower-Door Messungen sollten so früh wie möglich in ein Projekt eingeplant werden, da dies nicht nur zur Standardüberprüfung der luftdichten Gebäudehülle führt, sondern auch Handwerker zur gewissenhaften Bauausführung hilft. Zudem erlaubt der Blower-Door Test eine gewinnbringende Anrechnung bei der GEG-Nachweiserstellung. Die Luftwechselrate kann von 0,7 [1/h] auf 0,6 [1/h] verbessert werden. Zu errichtete Gebäude müssen nach § 26 Gebäude Energie Gesetz (GEG 2024) so ausgeführt sein, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen, einschließlich der Fugen, dauerhaft luftundurchlässig, entsprechend dem Stand und Regel der Bautechnik, abgedichtet sind. Mit dieser Forderung sollen unkontrollierten Wärmeverluste und Bauschäden vorgebeugt werden. Die entsprechende Vorgabe für die Luftdichtheit nennt die DIN 4108 Teil 7, die zugehörige Messmethode die DIN EN ISO 9972. Beide Normen sind durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger als Regeln der Technik verbindlich eingeführt. Bei einer Messung der Luftdichtheit, also der Blower-Door Messung, wird durch Erzeugung einer Luftdruckdifferenz von 50 Pascal zwischen dem Innenbereich des Hauses und dem Außenbereich, der Luftvolumenstrom gemessen. Also die Menge der Luft, die durch die Gebäudehülle strömt, wird festgehalten und auf das beheizte Raumluftvolumen oder Hüllfläche des Gebäudes bezogen. Der so genannte n50 und q50 Wert beschreibt die Undichtheit des Gebäudes und ist an folgende Anforderungen gebunden.